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Winkler, Wussten Sie, dass eine nicht geförderte Altersteilzeit eine überlegenswerte Gestaltungsvariante sein kann?, PVP 2014/43, 159

LiteraturübersichtPersonalverrechnungARD 6406/25/2014 Heft 6406 v. 17.7.2014

Wenn einem Arbeitnehmer eine vom AMS geförderte geblockte Altersteilzeit keine Vorteile bietet, weil etwa aufgrund seines hohen Monatsgehalts kein geförderter Lohnausgleich gewährt werden würde, so besteht die Möglichkeit, eine "normale", nicht geförderte (Alters-)Teilzeit zu vereinbaren. In einem solchen Fall der Herabsetzung der Normalarbeitszeit ab dem 50. Lebensjahr gibt es eine spezielle Abfertigungsberechnungsregel in § 14 Abs 4 AVRAG. Die Autorin erklärt ausgehend von einem All-in-Gehalt anhand eines konkreten Fall- und Abrechnungsbeispiels, welche Arbeitszeit nach zuletzt mehr als 7-jähriger Teilzeit der Berechnung der Abfertigung zugrunde zu legen ist (Stichwort "verhältnismäßig angefallene Arbeitszeit") und wie der errechnete Abfertigungsbetrag lohnsteuerlich abzurechnen ist.

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