Der Autor geht auf die Rechtsgrundlagen von heiklen "Ethik- und Benimmregeln" ein und zeigt anhand von Beispielen auf, ob und wie weit der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer an derartige Regeln binden darf, die nicht nur über rechtliche Verpflichtungen, sondern uU auch über das deutlich hinausgehen, was vom Arbeitnehmer billigerweise als geschuldete Sorgfalt verlangt werden darf. Als Beispiel können etwa "Geschenk-Klauseln" genannt werden, die Mitarbeitern die Annahme jedweder - selbst geringfügiger und üblicher - Vorteile von Dritten verbieten. Entgegen anders lautender Literaturansichten sind laut Schima solche Klauseln zulässig und wirksam. Außerdem werden im Beitrag ua behandelt: die Compliance-Organisation und arbeitsrechtliche Weisungshierarchie in Unternehmen, das Thema Whistleblowing (internes Whistleblowing gegenüber dem Arbeitgeber), die verwaltungsstrafrechtlich relevante Bestellung von verantwortlichen Beauftragten sowie die Fragestellung, ob Betriebsratsermessungsentscheidungen gerichtlich überprüfbar sind.