Der Autor untersucht allfällige rechtliche Konsequenzen eines missglückten Payroll-Outsourcings anhand des folgenden Sachverhalts: Eine GmbH vergibt die Payroll- und Personaladministrationsagenden an einen externen Dienstleister in einem anderen EU-Staat, für ganze 3 Monate kommt es weder zur Auszahlung der Gehälter noch zur Abfuhr der DN-Beiträge zur SV. Als mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen eines solchen Szenarios skizziert der Autor das Austrittsrecht der Arbeitnehmer sowie die daraus resultierenden Ansprüche auf Kündigungsentschädigung, allfälligen weitergehenden Schadenersatz und Zinsen aus dem Arbeitsgerichtsprozess. Im SV-Recht drohen Verzugszinsen nach § 59 ASVG für nicht abgeführte SV-Beiträge, wobei eine Herabsetzung bzw Nachsicht möglich sein kann, wenn durch die Einhebung der Verzugszinsen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beitragsschuldners gefährdet wären. Verwaltungsstrafen können auch nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, BGBl I 2011/24, verhängt werden. Abschließend erklärt der Autor, dass auch der Straftatbestand des § 153c StGB (= Vorenthalten von DN-Beiträgen zur SV) verwirklicht sein kann, und zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen der Geschäftsführer bzw der nicht vertretungsbefugte HR-Leiter als Beitragstäter strafbar ist.