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Stärker, Europarechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten für die Flexibilisierung der Arbeitszeit, ZAS 2014/24

LiteraturübersichtArbeitsrechtARD 6405/25/2014 Heft 6405 v. 10.7.2014

Die EU-Arbeitszeitrichtlinie sieht eine durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden, eine tägliche Ruhezeit von 11 Stunden, eine 24-stündige wöchentliche Ruhezeit zuzüglich der täglichen Ruhezeit sowie eine Ruhepausenregelung nach 6 Stunden vor. Der Autor weist darauf hin, dass die EU-AZ-RL - im Unterschied zum österreichischen Arbeitsrecht - bspw keine tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit bzw tägliche Höchstarbeitszeitgrenzen festlegt. Die EU-AZ-RL ermögliche den Mitgliedstaaten eine Vielzahl an Flexibilisierungs- und Gestaltungsmöglichkeiten, die zumindest teilweise vom österreichischen Gesetzgeber aufgegriffen wurden. Stärker zeigt auch auf, dass gewisse Bestimmungen des österreichischen Arbeitszeitrechts, die längere als 48-stündige Wochendurchschnittsarbeitszeiten vorsehen, mit der EU-AZ-RL nicht vereinbar sind. Dabei handle es sich um § 9 Abs 5 AZG, die Sonderüberstundenregelung des § 7 Abs 3 AZG und die Regelung des § 4 KA-AZG.

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