Mit einer Änderung der Tiroler Landarbeitsordnung 2000 durch LGBl für Tirol 2014/52 kommt es zu Änderungen betr Karenz des Adoptiv- oder Pflegevaters sowie Karenz bei Verhinderung des anderen Elternteils. Außerdem wurden neue Bestimmungen zu Bildungskarenz, Bildungsteilzeit sowie Pflegekarenz und Pflegeteilzeit eingefügt.