Mit einer Änderung des Vlbg Land- und Forstarbeitsgesetzes durch LGBl für Vorarlberg 2014/31 wurden ua neue Bestimmungen zu Bildungskarenz, Bildungsteilzeit sowie Pflegekarenz und Pflegeteilzeit eingefügt und die Möglichkeit der Beendigung des Lehrverhältnisses durch vorzeitige positive Ablegung der Facharbeiterprüfung geschaffen.