AAB: § 8
ABGB: § 863
1. Wenn der Steuerberater im Rahmen einer mehrjährigen Geschäftsbeziehung bei Bilanzerstellung und Rechnungslegung stets auf die Geltung der AAB (Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe) hinweist, also deutlich macht, nur unter Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kontrahieren zu wollen, ist in der widerspruchslosen Fortsetzung der Geschäftsbeziehung durch den Klienten eine schlüssige Unterwerfung unter diese Geschäftsbedingungen zu erblicken.