GewO 1994: § 94, § 137c
VersVG: §§ 158b ff
In Erster Rechtsprechung nimmt der OGH zum Haftungsumfang einer (Pflicht-)Haftpflichtversicherung von Versicherungsagenten Stellung und hält diesbezüglich fest, dass diese Berufshaftpflichtversicherung auf die Tätigkeit im Rahmen eines bestimmten Agenturverhältnisses eingeschränkt werden kann.