Am 26. 5. 2014 wurde im Bundesgesetzblatt eine Novelle zum Familienlastenausgleichsgesetz und zum Kinderbetreuungsgeldgesetz kundgemacht (BGBl I 2014/35). Hauptgesichtspunkt des Bundesgesetzes ist die schrittweise Erhöhung der Familienbeihilfe in drei Etappen (um rund 4 % ab 1. 7. 2014 sowie jeweils um rund 1,9 % ab 1. 1. 2016 und 1. 1. 2018), der Geschwisterstaffelung und des Zuschlags zur Familienbeihilfe für erheblich behinderte Kinder. Weitere Änderungen im FLAG sehen eine Modifizierung des Leistungsnachweises für Studierende nach dem ersten Studienjahr als Voraussetzung für die Gewährung der Familienbeihilfe und eine Anpassung der Rechtsgrundlage bei Gewährung der Familienbeihilfe während der Absolvierung des Europäischen Freiwilligendienstes vor.