BAO: § 45a
In Ergänzung zu Rz 306 VereinsR 2001 wird näher festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Verpflegungsleistungen, Unterhaltungsdarbietungen und sonstige Leistungen wie Securitydienste, Pyrotechnik ua vom Verein "zugekauft" werden dürfen, ohne dass die Begünstigung für "kleine Vereinsfeste" (als entbehrlicher Hilfsbetrieb) verloren geht.