vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Für wen fällt die Arbeiterkammerumlage an?

Aus den BehördenGebietskrankenkassenARD 6399/21/2014 Heft 6399 v. 28.5.2014

Ein Beitrag der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse in ihrem aktuellen Newsletter NÖDIS gibt Auskunft darüber, für welche Personengruppen die Arbeiterkammerumlage abzuführen ist.

NÖDIS - Newsletter der NÖGKK Nr 6, Mai 2014

Die Arbeiterkammerumlage beträgt 0,50 % der allgemeinen Beitragsgrundlage bis zur Höchstbeitragsgrundlage und ist vom Versicherten allein zu tragen. Der Umlagebetrag wird vom Dienstgeber für die bei ihm beschäftigten kammerzugehörigen Dienstnehmer vom Lohn (Gehalt) einbehalten. Die Arbeiterkammerumlage wird vom Krankenversicherungsträger eingehoben und an die Kammer für Arbeiter und Angestellte abgeführt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte