Setzt ein Arbeitnehmer vereinbarungsgemäß für berufliche Fahrten sein privates Kraftfahrzeug ein und erleidet bei einer solchen Fahrt einen Unfall, stellt sich die Frage, inwieweit der Arbeitgeber für den erlittenen Schaden haftet. Der Beitrag zeigt die Voraussetzungen einer Haftung des Arbeitgebers auf (auch unter Berücksichtigung eines allfälligen Mitverschuldens des Arbeitnehmers an der Beschädigung des Pkw) und gibt Tipps, wie man als Arbeitgeber das Schadenersatzrisiko minimieren kann. Zuletzt wird in zwei ausführlichen Beispielen dargelegt, wie die korrekte Abrechnung einer Schadensvergütung zu erfolgen hat.