GmbHG: § 17
Ein neu bestellter Geschäftsführer ist nicht zur Anmeldung seiner Eintragung legitimiert, weil seine Vertretungsbefugnis "ab Eintragung in das Firmenbuch" nicht auch das Eintragungsbegehren selbst deckt und er zur Zeit der Antragstellung und Beschlussfassung durch das Firmenbuchgericht noch nicht vertretungsbefugt ist.