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Vereinbarung einer 3-monatigen Verfallsfrist zulässig

In aller KürzeARD 6395/1/2014 Heft 6395 v. 24.4.2014

Der OGH hat - trotz Kritik in der Lehre - kürzlich klargestellt, dass er an seiner Rechtsprechung festhält, wonach auch betreffend unabdingbare Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (hier: andere Einstufung in den Kollektivvertrag) arbeitsvertraglich eine dreimonatige Verfallsfrist für die außergerichtliche schriftliche Geltendmachung vereinbart werden kann; dies sei nicht unsachlich und verstoße auch nicht gegen § 879 ABGB. (OGH 26. 2. 2014, 9 ObA 1/14h)

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