Ausgehend von einer im Vorjahr ergangenen VwGH-Entscheidung (VwGH 4. 9. 2013, 2013/08/0156, ARD 6369/7/2013) empfiehlt die NÖGKK den Unternehmen, bei der Anmeldung von Dienstnehmern mittels ELDA vor Arbeitsantritt sofort die Vollmeldung und nicht erst eine Mindestangaben-Anmeldung zu erstatten. Dies habe in der Praxis den Vorteil, dass der Verwaltungsaufwand deutlich geringer ist, weil das Anmeldeverfahren in einem einzigen Arbeitsschritt durchgeführt wird; außerdem müsse nur ein Meldetermin beachtet werden. Weiters entfalle der Abgleich zwischen den Daten auf der Vollmeldung mit jenen auf der Mindestangaben-Anmeldung und werde die Gefahr von Differenzen zwischen der Mindestangaben-Anmeldung und der Vollmeldung vermieden. (Quelle: NÖDIS Nr 5/April 2014)