Nach Kritik des Rechnungshofes (vgl Bericht Bund 2013/6) sollten die Vollzugs- und Kontrollmöglichkeiten der österreichischen Finanzverwaltung bei Auslandsbezug erhöht werden. Diesem Gesichtspunkt entsprechend wurde mit dem AbgÄG 2014, BGBl I 2014/13, ARD 6388/23/2014, im KStG für die Neuaufnahme bzw das Nicht-Ausscheiden ausländischer Gruppenmitglieder und im EStG für die Nicht-Nachversteuerung von ausländischen, im Inland angesetzten Verlusten sowie die Ausweitung der Spendenbegünstigung auf ausländische Einrichtungen die Voraussetzung der "umfassenden" Amtshilfe mit dem betreffenden Nicht-EU-Staat normiert. Dass dieses Tatbestandsmerkmal im Gesetz nicht näher konkretisiert ist, wurde in der Literatur bereits problematisiert (ua Loidl in ÖStZ 2014/195). Eine Auslegung der "umfassenden Amtshilfe" seitens der Finanzverwaltung erfolgt nun im Rahmen der vorliegenden BMF-Info.