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Sexuelle Belästigung - Schadenersatzanspruch bei fehlender Abhilfe durch Arbeitgeber

RechtsprechungArbeitsrechtARD 6393/13/2014 Heft 6393 v. 10.4.2014

GlBG: § 6 Abs 1 Z 2, § 12 Abs 11

Wird ein Arbeitgeber von einem seiner Mitarbeiter über sexuell orientierte Belästigungen durch einen Arbeitskollegen informiert und um Abhilfe gebeten, unterlässt er jedoch entsprechende wirksame Maßnahmen, sondern beschränkt sich auf eine generelle Abmahnung aller Mitarbeiter, wird er dem belästigten Arbeitnehmer gegenüber schadenersatzpflichtig.

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