KV-Metallgewerbe/Ang: § 20
Die Verfallsbestimmung des Kollektivvertrages für Angestellte des Metallgewerbes ist nicht auf den Anspruch eines Arbeitnehmers auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses iSd § 39 AngG anzuwenden. Aus dem Wortlaut der KV-Bestimmung ist abzuleiten, dass insbesondere solche Ansprüche nicht erfasst sein sollten, die der langen (30-jährigen) Verjährungsfrist unterliegen.