Mit der 7. Änderung der FOnV 2006 wird die Regelung über die Parteienvertretung durch Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner an das neue Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 (BGBl I 2013/191, ARD 6354/1/2013) angepasst sowie die Buchhaltungsagentur des Bundes als weiterer teilnahmeberechtigter Parteienvertreter aufgenommen. (BGBl II 2014/52, ausgegeben am 13. 3. 2014)