Mit dem Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2013 (BGBl I 2013/138, ARD 6343/2/2013 wurde normiert, dass das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen die neue Kurzbezeichnung "Sozialministeriumservice" erhält, um dadurch den umfassenden Servicecharakter dieser Organisation besser zum Ausdruck zu bringen. Das Bundessozialamtgesetz wurde in Sozialministeriumservicegesetz (SMSG) umbenannt. In Kraft treten sollten der neue Kurztitel und die Abkürzung, sobald die notwendigen organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Vollziehung dieser Bestimmungen gegeben sind. Dieser Zeitpunkt wurde nun durch Verordnung des BMASK mit 1. 7. 2014 festgelegt. (BGBl II 2014/59, ausgegeben am 14. 3. 2014)