EStG: § 25 Abs 1 lit a
Wenn ein Arbeitgeber an die eigenen Dienstnehmer für das Anbringen eines deutlich sichtbaren Firmenaufklebers auf ihrem Privat-PKW eine Vergütung für die Zurverfügungstellung einer Werbefläche leistet, stellen diese Werbezahlungen lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn dar, sofern der Arbeitgeber nicht auch dritten Personen die Möglichkeit eröffnet, für sein Unternehmen zu gleichen Konditionen zu werben.