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Anspruch auf Erstattung von Beiträgen für Schul- und Studienzeiten

RechtsprechungSozialversicherungsrechtARD 6390/20/2014 Heft 6390 v. 20.3.2014

ASVG: § 70b, § 227

Zeiten des Besuches einer inländischen öffentlichen mittleren oder höheren Schule sind - als Ersatzzeiten - nur dann anspruchs- bzw leistungswirksam, wenn für die Monate dieses Besuches Beiträge entrichtet werden. Die dem eingezahlten Betrag entsprechenden Versicherungszeiten werden mit seinem Einlangen beim Versicherungsträger anspruchs- bzw leistungswirksam.

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