Fahrtenschreiber im Straßenverkehr: Mit der Verordnung (EU) 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. 2. 2014 wurden neue europäische Vorschriften über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr erlassen. Bislang waren die Vorschriften über Bauart, Einbau, Benutzung und Prüfung von Fahrtenschreibern in der VO (EWG) 3821/85 enthalten. Nach zahlreichen Änderungen erschien es nun im Interesse einer größeren Klarheit geboten, ihre hauptsächlichen Vorschriften zu vereinfachen und neu zu ordnen sowie bestimmte technische Aspekte und Kontrollverfahren zu verbessern. Die neue EU-Verordnung gilt grundsätzlich ab 2. 3. 2016, bestimmte Regelungen (ua über die Benutzung von Fahrerkarten und Schaublättern) jedoch schon ab 2. 3. 2015. Die VO (EWG) 3821/85 wird aufgehoben. (ABl L 60 vom 28. 2. 2014 S 1)