Angesichts der im letzten Wahlkampf wieder aufgelebten Debatte um All-in-Verträge, legt die Autorin dar, warum aus ihrer Sicht gesetzliche Einschränkungen in diesem Bereich angesichts einer klar arbeitnehmerschützenden Rechtsprechung entbehrlich sind. Allenfalls wäre für sie eine Verknüpfung der Zulässigkeit von All-in-Vereinbarungen an ein bestimmtes Mindestentgelt oder eine Regelung betreffend verpflichtende Aufschlüsselung der Abdeckung von Mehr- und Überstunden denkbar, doch sollten solche Regelungen den Kollektivvertragspartnern überlassen werden. Zuletzt räumt die Autorin auch mit dem Mythos auf, dass der Arbeitgeber bei All-in-Vereinbarungen verpflichtet sei, aktiv eine Deckungsprüfung zu erstellen und dem Arbeitnehmer das Ergebnis mitzuteilen. Vielmehr sei der Arbeitgeber nur verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Arbeitszeitaufzeichnungen auszuhändigen, der sich daraus selbst eine Deckungsprüfung erstellen könne.