Hat eine von einem Arbeitnehmer gemachte Erfindung für das Unternehmen einen zumindest innerbetrieblichen Nutzen, hat der Arbeitnehmer nach dem PatG Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Erfindung bzw für die Einräumung eines Benutzungsrechts. Der Autor gibt in seinem Beitrag einen Überblick über die wesentlichen Grundsätze bei der Bemessung dieses Vergütungsanspruchs. Er zeigt die von der Rechtsprechung entwickelten unterschiedlichen Bewertungsmethoden auf und geht auch auf die Frage ein, wie die Vergütung zu ermitteln ist, wenn die Erfindung konzernintern verwertet wird oder der Arbeitgeber mit der Erfindung zwar Umsatz, aber keinen Gewinn erzielt. Im Zusammenhang mit (grundsätzlich zulässigen) pauschalen Vergütungsvereinbarungen weist der Autor darauf hin, dass diese - aufgrund der Unabdingbarkeit des Vergütungsanspruchs - auch bei Vorliegen einer Verzichtsklausel bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse nachträglich angepasst werden können - dies aber wegen des Ausschlusses der Rückforderung bei bereits bezahlten oder wenigstens fälligen Pauschalabfindungen nur zugunsten des Arbeitnehmers.