Der Beitrag untersucht, unter welchen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen Arbeitnehmerdaten unternehmensintern weitergegeben werden dürfen. Nach Darlegung der Voraussetzungen für eine zulässige Verwendung und Übermittlung von Mitarbeiterdaten zeigen die Autoren auf, dass entgegen weit verbreiteter Praxis auch die unternehmensinterne Weitergabe von Mitarbeiterdaten eine Datenübermittlung im Sinne des Datenschutzgesetzes darstellen kann, nämlich dann, wenn die Daten für ein anderes Aufgabengebiet oder einen anderen Zweck verwendet werden (zB Weiterleitung von Arbeitnehmerdaten an den Betriebsrat). In diesem Fall sind wieder die Vorgaben des DSG zu berücksichtigen. Die Autoren kommen zum Schluss, dass der jeweilige Verwendungszweck dafür maßgeblich ist, an welche interne Organisationseinheit Daten weitergegeben werden dürfen (eine besondere rechtliche Grundlage vorausgesetzt) und empfehlen die Ausarbeitung genauer Richtlinien, die die Zulässigkeit unternehmensinterner Datenweitergabe regelt.