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Klage auf Insolvenz-Entgelt - Bindung an Antrag im Verwaltungsverfahren

RechtsprechungInsolvenz-EntgeltARD 6389/8/2014 Heft 6389 v. 13.3.2014

IESG: § 1 Abs 2

ASGG: § 67

Eine Änderung des Streitgegenstands ist im Rahmen der sukzessiven Kompetenz nach § 67 ASGG nicht zulässig. Ein Arbeitnehmer, der sich im Verwaltungsverfahren auf Insolvenz-Entgelt auf einen Abfindungsanspruch oder laufendes Entgelt aus einem späteren Arbeitsverhältnis stützt, kann daher nicht im gerichtlichen Verfahren eine Kündigungsentschädigung aus dem früheren Arbeitsverhältnis geltend machen.

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