Im Arbeitsprogramm 2013-2018 hat sich die Bundesregierung ua auch das Ziel gesetzt, beim Sachbezug von Dienstautos (§ 15 Abs 2 EStG) - unter Beibehaltung der Luxustangente von € 40.000,- (§ 20 Abs 1 Z 2 lit b EStG und § 12 Abs 1 Z 2 KStG) - den maximalen Sachbezugswert von € 600,- auf € 720,- anzuheben. Diese Erhöhung wird nun durch eine Änderung der Sachbezugswerteverordnung als Begleitmaßnahme zum Abgabenänderungsgesetz 2014 umgesetzt und wird zeitgleich mit dem Gesetzespaket am 1. 3. 2014 in Kraft treten.