Die Beschäftigungsanreize in der AMS-Förderlandschaft werden durch die für das Jahr 2014 beschlossenen Änderungen bei den AMS-Richtlinien "Eingliederungsbeihilfe", "Kombilohn" und "Beihilfe für Ein-Personen-Unternehmen" gestärkt. Der AMS-Verwaltungsrat hat diese drei Förderinstrumente ab 2014 ausgeweitet und verlängert. Die Autorin erklärt diese 3 Modelle und zeigt jeweils auf, was sich ab 2014 ändert. Die Altersgrenze, ab der Personen mit Hilfe der Eingliederungsbeihilfe wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen, wird einheitlich mit 45 Jahren festgesetzt. Der Kombilohn wird neu geregelt und beträgt die Differenz zwischen dem Nettoverdienst und dem zuvor erhaltenen Arbeitslosengeld/der Notstandshilfe zuzüglich eines Aufschlags von 30 %. Kombilohn und Beihilfe für Ein-Personen-Unternehmen gelten im Übrigen unbefristet.