Säumnisbeschwerde im Verwaltungsverfahren: Der VwGH stellt klar, dass eine Partei in einem verwaltungsbehördlichen Mehrparteienverfahren (dort: im Zusammenhang mit einer Maßnahmenbeschwerde) keine Säumnisbeschwerde erheben kann, wenn zwar ihr der Bescheid nicht wirksam zugestellt wurde, aber wenigstens einer der Parteien gegenüber ordnungsgemäß erlassen wurde. VwGH 19. 9. 2013, 2013/01/0075.