Die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 machte zahlreiche Anpassungen arbeitsrechtlich relevanter Gesetze an die neue zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit notwendig. Seit dem 1. 1. 2014 sind überwiegend nicht mehr (unabhängige) Verwaltungsbehörden zur Klärung verwaltungsrechtlicher Angelegenheiten in zweiter Instanz zuständig, sondern die neu eingerichteten Verwaltungsgerichte des Bundes und der Länder. Dem entsprechend wurden über 120 Verwaltungsbehörden1 aufgelöst und das Verwaltungsverfahren dem Grunde nach vereinheitlicht. Auch für arbeitsrechtliche behördliche Verfahren (wie zB Schlichtungsstellenverfahren, Zustimmungsverfahren bei begünstigten Behinderten, Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission etc) haben sich durch die Reform prozessuale Änderungen ergeben, die in diesem Beitrag behandelt werden.