Mit dem Ende der nationalen Zahlungsverkehrsverfahren am 1. 2. 2014 werden von den Banken und Kreditinstituten keine mittels Bankleitzahl und Kontonummer beauftragten Zahlungen mehr angenommen. BIC und IBAN ersetzen Bankleitzahl und Kontonummer. Die Gebietskrankenkassen weisen in ihren Newslettern bzw auf ihrer jeweiligen Homepage darauf hin, dass bestehende Einzugsermächtigungen ihre Gültigkeit behalten und zeitgerecht in SEPA Lastschrift-Mandate transformiert werden. Dienstgeber müssen hier also keine Umstellung durchführen. (Quelle: www.noedis.at ; NÖDIS, Nr 16/Dezember 2013)