vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abgrenzung zwischen schlichter Verwarnung und Disziplinarmaßnahme

RechtsprechungArbeitsrechtARD 6382/8/2014 Heft 6382 v. 23.1.2014

ArbVG: § 102

Das Abgrenzungskriterium zwischen einer Disziplinarmaßnahme und einer schlichten Verwarnung liegt in dem gegenüber der Verwarnung zusätzlichen Sanktionscharakter der Disziplinarmaßnahme, der über die individualrechtlich zulässige Reaktion hinausgeht. Ausschlaggebend ist der mit der Maßnahme verfolgte Zweck (vgl OGH 10. 5. 1995, 9 ObA 51/95, ARD 4680/28/95).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte