Am 20. 12. 2013 wurden im BGBl die folgenden Verordnungen zum Fremdenrecht kundgemacht.
1. Niederlassungsverordnung 2014
Mit der Niederlassungsverordnung 2014 (NLV 2014), BGBl II 2013/480, wird normiert, dass im Jahr 2014 höchstens 5.228 quotenpflichtige Aufenthaltstitel gem § 13 Abs 2 NAG erteilt werden dürfen; diese werden mit der NLV auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt.