FLAG: §§ 41 ff
Aus dem Gesetzeswortlaut des § 41 Abs 3 erster Satz FLAG ergibt sich, dass eine nachträgliche Rückzahlung von Überbezügen eines Geschäftsführers aus Vorjahren jedenfalls im Monat der Rückzahlung ohne Einfluss auf die Höhe des Dienstgeberbeitrags ist und die Bemessungsgrundlage für die GmbH nicht vermindert.