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Entgeltgrenze für wirksame Konkurrenzklausel im Jahr 2014

In aller KürzeARD 6380/1/2014 Heft 6380 v. 9.1.2014

Die Vereinbarung einer Konkurrenzklausel ist ua unwirksam, wenn sie im Rahmen eines Dienstverhältnisses getroffen wird, bei dem das für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührende Entgelt das 17-fache der Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG nicht übersteigt (§ 36 Abs 2 AngG, § 2c Abs 2 AVRAG). Ausgehend von der täglichen Höchstbeitragsgrundlage iHv € 151,-, beträgt die Monatsentgeltgrenze für die Konkurrenzklausel im Jahr 2014 € 2.567,-.

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