BGBl II 2013/404, ausgegeben am 3. 12. 2013
Mit Verordnung der Bundesregierung wird der Aufwandersatz von gesetzlichen Interessenvertretungen und kollektivvertragsfähigen freiwilligen Berufsvereinigungen in Arbeitsrechtssachen neu festgelegt (Aufwandersatzverordnung): Der Aufwandersatz beträgt ab 1. 1. 2014 für das Verfahren erster Instanz € 260,- bzw € 450,- und für das Berufungsverfahren € 450,-.