§ 49 Abs 1, § 49 Abs 3 Z 20 ASVG – Können Dienstnehmer eines Unternehmens und deren Angehörige gegen einen geringen Selbstbehalt (hier: monatlich € 4,46 für die 2. Klasse und € 8,92 für die 1. Klasse), der vom Lohn abgezogen und an die ÖBB überwiesen wird, das ÖBB-Schienennetz jederzeit und uneingeschränkt ohne weitere Zahlungen in Anspruch nehmen, wofür der Dienstgeber an die ÖBB Gegenleistungen (Vergünstigungen an Mitarbeiter der ÖBB) erbringt, so liegt in den Fahrbegünstigungen – angesichts des eindeutigen Überwiegens des Leistungsinteresses der Dienstnehmer und des erheblichen Werts der Leistung – ein geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis.