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Änderungskündigung – Abfertigungsbegünstigung bei Wechsel von Voll- auf Teilzeit

Lohnsteuer und AbgabenARD 6375/8/2013 Heft 6375 v. 6.12.2013

§ 67 Abs 3 EStG – Kommt es im Fall zweier unmittelbar aneinander anschließender Dienstverhältnisse zu einem Wechsel von einer Vollzeit- auf eine Teilzeitbeschäftigung, sind die Arbeitszeitreduktion (hier: um 25 %) und entsprechende Gehaltskürzung regelmäßig als wesentliche Änderung anzusehen. Trotz des somit weitgehend gleichbleibenden Stundensatzes kann daher die (Zwischen-)Abfertigung steuerbegünstigt ausgezahlt werden.

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