§ 12 Abs 1 iVm Abs 2 Z 1 UStG - Nach der bereits durch den EuGH geklärten Unternehmereigenschaft des Betreibers einer auf seinem Wohnhaus angebrachten Photovoltaikanlage aufgrund der regelmäßigen entgeltlichen Lieferung von darin produziertem Strom an das Netz (unabhängig vom Verhältnis zwischen der erzeugten Strommenge und der für seinen Haushaltsbedarf verbrauchten Strommenge) stellt der VwGH nun klar, dass der Betreiber jedenfalls bei einer Volleinspeisung zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist und auch für eine Eigenverbrauchsbesteuerung kein Raum bleibt.