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Geltendmachung von Überstunden

KollektivverträgeARD 6356/3/2013 Heft 6356 v. 27.9.2013

OLG Linz 18. 6. 2013, 12 Ra 42/13b

Pkt XX.A KV-Handelsangestellte - Gemäß Punkt XX.A. des KV-Handelsangestellte sind Ansprüche des Arbeitgebers sowie des Arbeitnehmers bei sonstigem Verfall innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit schriftlich dem Grunde nach geltend zu machen. Bei rechtzeitiger Geltendmachung bleibt die gesetzliche Verjährungsfrist gewahrt.

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