VwGH 25. 7. 2013, 2011/15/0026
§ 34 Abs 8 EStG - In Bezug auf Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnorts als außergewöhnliche Belastung stellt § 34 Abs 8 EStG auf das Fehlen einer entsprechenden Ausbildungsmöglichkeit im Einzugsbereich des Wohnorts ab (vgl VwGH 26. 6. 2013, 2012/13/0076, ARD 6353/8/2013). Bei Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals „entsprechende Ausbildungsmöglichkeit“ ist auf einen gleichartigen Ausbildungsabschluss und auf die Vergleichbarkeit der Ausbildung ihrer Art nach abzustellen (vgl etwa VwGH 22. 12. 2004, 2003/15/0058, ARD 5576/13/2005).