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Ruhen des Pensionsanspruchs bei Strafhaft im EU-Ausland

SozialversicherungARD 6353/7/2013 Heft 6353 v. 17.9.2013

§ 89 Abs 1 Z 1 ASVG - Nicht nur die Verbüßung einer Freiheitsstrafe im Inland führt gemäß § 89 Abs 1 Z 1 ASVG zum Ruhen des Pensionsanspruchs des inhaftierten Versicherten gegenüber dem österreichischen Pensionsversicherungsträger, sondern auch eine Strafhaft in einem Gefängnis im EU-Ausland (hier: Tschechien).

OGH 23. 7. 2013, 10 ObS 83/13y

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