BGBl II 2013/254, ausgegeben am 28. 8. 2013
Mit der aktuellen Änderung der Ausländerbeschäftigungsverordnung (AuslBVO) wird die Ausnahme von Angehörigen von Mitgliedern diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen vom Geltungsbereich des AuslBG auf weitere Staaten ausgedehnt (§ 1 Z 13 AuslBVO):