§ 5 EStG - Auch wenn die Kursentwicklung von Wertpapieren im Zeitpunkt ihrer Anschaffung ungewiss ist, kommen sie als gewillkürtes Betriebsvermögen in Betracht, wenn sie abseits von spekulativen Erwartungen geeignet sind, für den Betrieb förderlich zu sein, insbesondere etwa durch (die Finanzierungskosten übersteigende) Erträge einen positiven Beitrag zum Betriebserfolg zu leisten.
VwGH 27. 6. 2013, 2010/15/0205