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Besteuerung der Beitragsrückzahlung an karenzierte Beamte

Lohnsteuer und AbgabenARD 6352/5/2013 Heft 6352 v. 13.9.2013

§ 25 Abs 1 Z 3 lit d EStG - Erhält ein Beamter im Anschluss an die Beendigung eines Karenzurlaubs gemäß § 70 Abs 5 ASVG eine Erstattung von Pensionsversicherungsbeiträgen, die er im Rahmen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses während der Beurlaubung seines öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisses geleistet hat, so sind diese Beträge schon deshalb nicht als „Pensionsabfindungen von Pensionskassen“ unter die Begünstigungstatbestände des § 67 Abs 8 lit e EStG oder § 124b Z 53 EStG subsumierbar, weil damit kein (bereits entstandener) Rentenanspruch abgefunden wird.

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