ARD-Redaktion
Das ASchG verpflichtet Betriebe, die Betreuung der Arbeitnehmer durch Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner (= Präventivfachkräfte) zu gewährleisten. Der folgende Artikel gibt einen Überblick über die Präventivdienste und die Aufgaben und Rechtsstellung der Präventivfachkräfte sowie das Ausmaß der Betreuung.