§ 3 Abs 1 Z 16b EStG - Die Steuerfreiheit für als Reiseaufwandsentschädigungen gezahlte Tagesgelder steht auch einem österreichischen Grenzgänger zu, dem für eine Fahrtätigkeit (vergleichbare) Pauschalspesen aufgrund eines behördlich genehmigten Spesenreglements für alle Mitarbeiter seines Schweizer Arbeitgebers bezahlt werden. Denn § 68 Abs 5 Z 1 bis 6 EStG ist im Lichte der Grundfreiheiten (Arbeitnehmerfreizügigkeit) entgegen seinem Wortlaut so zu lesen, dass auch ein von der Kantonalen Steuerverwaltung genehmigtes, einseitig nicht abänderbares Spesenreglement kollektives Arbeitsrecht darstellt, das formaliter als „lohngestaltende Vorschrift“ anzusehen ist.