§ 133, § 135 ASVG - Es besteht kein Anspruch auf Kostenersatz durch die gesetzliche Krankenversicherung für vom Hausarzt verordnete und von der Krankenkasse bewilligte physikalische Behandlungen (Trainings), wenn diese bei einem „Sporttherapieinstitut“ durchgeführt werden, das keine Krankenanstalt und keine Vertragseinrichtung der Krankenkasse ist und dessen Trainingsleiter nicht über die zur freiberuflichen Ausübung des physiotherapeutischen Dienstes notwendige Befugnis verfügt.