§ 16 Abs 1 Z 6 EStG idF vor BGBl I 2013/53 - In Bezug auf die steuerliche Abzugsfähigkeit besteht keine Verpflichtung zur Nutzung des Werkverkehrs. Nutzt ein Dienstnehmer den Werkverkehr nicht, sondern verwendet er den eigenen Pkw, steht die bloße Möglichkeit zur Nutzung des Werkverkehrs der Geltendmachung des Pendlerpauschales nicht entgegen.